Grundsätzlich helfen wir überall dort, wo wir benötigt werden. Möchten Sie die Leistungen über die Pflegekasse abrechnen, muss zuerst der Pflegegrad festgestellt werden. Dies geschieht über einen Antrag bei der Krankenkasse. Gerne kümmern wir uns um die Formalitäten und bringen die passenden Formulare zum Erstgespräch mit. Von der Pflegekasse erhalten Sie binnen zwei Wochen einen Beratungstermin oder einen Beratungsgutschein für eine Beratungsstelle – der Termin selbst kann auf Wunsch auch bei Ihnen Zuhause stattfinden.
Die Pflegekasse leitet den Antrag an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) weiter, dieser entscheidet dann über die Einstufung des Pflegegrades. Gerne bereiten wir den Besuch durch den MDK mit Ihnen gemeinsam vor, damit Sie von Anfang an den passenden Pflegegrad erhalten. Die Pflegebegutachtung beurteilt die Selbständigkeit des Patienten und inwieweit dieser sein tägliches Leben bewältigen kann. Dazu zählen:
• Mobilität
• kognitive und kommunikative Fähigkeiten
• Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
• Selbstversorgung
• Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
• Gestaltung des Alltagslebens
• Pflege sozialer Kontakte
Grundsätzlich gilt: Je stärker Selbstständigkeit und Fähigkeiten beeinträchtigt sind, desto höher ist der daraus entstehende Hilfebedarf. Daran orientiert sich die nachfolgende Einstufung: je höher die Beeinträchtigungen, desto höher ist der Pflegegrad und desto höher sind die zur Verfügung stehenden Leistungen der Pflegeversicherung.
Aufgrund der Pflegebegutachtung entscheidet die Pflegekasse final über den Pflegegrad. Innerhalb von fünf Wochen sollten Sie den Bescheid über Einstufung und Leistungen der Pflegeversicherung erhalten – rückwirkend zum Antragseingang.
Gerne informieren wir Sie auch in einem gemeinsamen Gespräch über die wesentlichen Punkte, nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf.